Hebesätze der Gemeinde
Grundsteuer
Grundsteuer A | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | 308 v. H. der Steuermessbeträge |
Grundsteuer B | für bebaute und unbebaute Grundstücke | 400 v. H. der Steuermessbeträge |
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer |
| 398 v. H. der Steuermessbeträge |
Die Festsetzung der Hebesätze wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.10.2024 beschlossen. Änderungen ergaben sich bei der Grundsteuer B (vorher 420 v.H.).
Die aktuelle Hebesatzsatzung finden sie auch unter Satzungen.