Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
 

Hebesätze der Gemeinde

Grundsteuer

Grundsteuer A

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 

 308 v. H. der Steuermessbeträge 

Grundsteuer B

für bebaute und unbebaute Grundstücke

 400 v. H. der Steuermessbeträge

 

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

 

 398 v. H. der Steuermessbeträge

 

Die Festsetzung der Hebesätze wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.10.2024 beschlossen. Änderungen ergaben sich bei der Grundsteuer B (vorher 420 v.H.). 

Die aktuelle Hebesatzsatzung finden sie auch unter Satzungen.