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Unternehmen und Arbeitnehmer

6.11.2020

Information für Arbeitgeber und Selbständige im Zusammenhang mit der Schließung von Einrichtungen und Schulen

Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließungen selbst betreuen müssen, können Arbeitgeber bei der Landesdirektion Sachsen geltend machen. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Homepage der Landesdirektion in den FAQs der Landesdirektion

 


30.10.2020

Neue Sächsische Coronaschutzverordnung vom 30.10.2020 - gültig ab 2.11.2020

 

Schließungen von Einrichtungen - geschlossen werden:

  • Gaststätten (ausgenommen der Außer-Haus-Verkauf) und Bars, Diskotheken, Tanzlokale, Clubs

  • Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die nicht der schulischen oder beruflichen Bildung dienen

  • Freibäder, Hallenbäder, Kurbäder, Thermen, Saunen, Dampfbäder, Fitnessstudios (soweit damit nicht medizinisch notwendige Behandlungen verbunden sind)

  • Spielhallen und Wettannahmestellen

  • Anlagen des Freizeit- und Amateursportbetriebs, also Turnhallen und Sportplätze können auch nicht mehr genutzt werden; Individual- oder Schulsport sind weiter möglich.

  • Theater, Opernhäuser, Kinos, Konzertsäle, Musiktheater, Musikschulen und Museen, Zoos, Botanische Gärten, Freizeit- und Vergnügungsparks

  • Jahrmärkte und Weihnachtsmärkte sind verboten

  • Museen, Musikschulen, Zirkusse

  • Busreisen sind nicht mehr möglich.

 

Keine touristischen Übernachtungen
Touristische Übernachtungsangebote in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen gibt es vorerst auch nicht mehr. Private Reisen und Besuche von Verwandten sollen außer aus triftigen Gründen nach Möglichkeit unterbleiben.

 

Geöffnet bleiben:

  • Geschäfte und Friseure, wobei pro Kunde zehn Quadratmeter Einkaufsfläche zur Verfügung stehen müssen. Einrichtungen, die geöffnet bleiben, brauchen auf jeden Fall ein Hygienekonzept.

 

Mund-Nasenschutzmasken-Pflicht besteht:

  • in Schulen (siehe Elterninformation)

  • in Geschäften, beim Friseur

  • in Bus und Bahn, auf Bahnhöfen, in Taxis

  • in Gesundheits- und öffentlichen Einrichtungen, in Pflegeheimen und Krankenhäusern

  • Bitte auch an Bushaltestellen einhalten, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann

 

 

 

Hinweise für Gewerbetreibende/Vereine/etc.

 

Hinweise zur derzeit gültigen Allgemeinverfügung vom 23.10.2020:

1) Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen sowie bei Ansammlungen im öffentlichen Raum müsse folgende personenbezogene Daten von den Besuchern erheben:

Checkliste dafür:

·        vollständiger Name

·        Telefonnummer oder Emailadresse

·        Postleitzahl

·        Zeitraum des Besuchs

·        Daten müssen vor Einsichtnahme durch Dritte geschützt sein

·        Daten müssen einen Monat lang vorhalten werden und bei Bedarf dem Gesundheitsamt übermittelt werden. Nach Fristablauf müssen die Daten gelöscht werden.

Das Kontaktformular können Sie gern nutzen!

 

2) Hinweise für Schrank- und Speisewirtschaften:

·        von 22 Uhr bis 5 Uhr müssen diese geschlossen bleiben

·        Familienfeiern sind bis max. 10 Personen zulässig

·        betriebs- und Vereinsfeiern sind bis zu max. 10 Personen zu lässig

 

3) Hinweise für Tankstellen oder Spätverkaufsstellen

·        Alkoholika und alkoholische Getränke dürfen nach 22 Uhr (bis 5 Uhr) nicht mehr verkauft werden

 


 

 

Schließung von Geschäften weitestgehend aufgehoben

 

Das Sächsische Kabinett hat am 12.05.2020 die neue Corona-Schutz-Verordnung ab 15.5.20 mit Beschränkungen im öffentlichen Leben zur Vermeidung der Ansteckung mit dem Coronavirus beschlossen. Weiterhin wurde die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen am 12.5.20 neu gefasst. In dieser sind Hygienemaßnahmen für alle Bereiche geregelt und müssen eingehalten werden.

 

Wer darf öffnen?

Öffnen können künftig Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte und Opernhäuser, sofern ein von der kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Angebote in Literaturhäusern, Kleinkunst-Spielstätten, Soziokultur und Gästeführungen sind ebenso möglich.

Geöffnet und besucht werden dürfen Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich, Seniorentreffpunkte und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ohne Übernachtung, wenn ein mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmtes Konzept zur Hygiene vorliegt sowie professionellen Betreuung sichergestellt ist. Auch Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, Freibäder, sofern ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks, sofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, dürfen wieder öffnen. Die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist wieder zulässig, wenn die durch die Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden. Dies gilt auch für die Vorbereitung und Durchführung von Sportwettkämpfen. 

Gaststätten, Hotels und Pensionen sowie Hotels und Beherbergungsbetriebe dürfen wieder öffnen, wenn Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden. Die zuständige kommunale Behörde (Gesundheitsamt) kann das Hygienekonzept auf seine Einhaltung überprüfen. Auch der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften ist wieder ohne Reduzierung der Verkaufsfläche erlaubt. 

 

Was muss weiterhin geschlossen bleiben? Was ist noch nicht erlaubt?

Geschlossen bleiben weiterhin Badeanstalten in geschlossenen Räumen, Saunen und Dampfbäder, Messeveranstaltungen, Spezialmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Reisebusreisen und Prostitutionsstätten sowie die Vermittlung von Prostitution. 

 

Neue Handlungsgrenze

Um trotz der Lockerungen in Gebieten mit einem erhöhten Infektionsrisiko konkret räumlich reagieren zu können, ergreifen die Landkreise und Kreisfreien Städte künftig Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens spätestens dann, wenn 50 bestätigte Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten. Für den Fall eines konkreten räumlich begrenzten Anstiegs der Infektionszahlten werden entsprechend regional oder auf einzelne Einrichtungen begrenzte Maßnahmen ergriffen.

 

Lesen Sie auch die Fragen und Antworten für Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 


Angebote für Gewerbetreibende der Gemeinde Naundorf, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind!

 

Initiative „Heimathilfe“ des Heimatverein Hof e.V.

Der Heimatvereine Hof e.V. möchte den regionalen Firmen eine Plattform bieten, auf der sie ihre aktuellen Produkte/Dienstleistungen vorstellen können. Die aktuelle Krise ist für viele Existenz bedrohend und daher heißt es jetzt Solidarität zeigen, gemeinsam wollen wir stark sein und helfen. Auf der Internetseite des Heimatvereins ist die Rubrik Heimathilfe entstanden. Dort stellt sich dann das Unternehmen, das mit machen möchte vor, sagt was es aktuell innerhalb der Krise noch anbietet und was nach der Krise. Da wir in Zeiten von sozial Media eine größere Reichweite aufbauen können wird diese Aktion durch Posts in den sozialen Netzwerken umworben wo sie, von Personen aus der Region geteilt werden. So erreichen wir es, dass jedes Unternehmen die Möglichkeit bekommt aus der Krise das Beste zu machen. Bei Fragen zu dem Thema richten Sie sich bitte an Stefan Wiedner 0176 32734115 oder an per Mail an

 

Vorstellung Ihres Unternehmens auf der Internetseite der Gemeinde Naundorf oder im Gemeindeblatt

Ist auch Ihr Unternehmen von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen? Wir bieten Ihnen an, nutzen Sie das Gemeindeblatt oder unsere Internetseite. Stellen Sie Ihr Unternehmen kurz vor und bleiben Sie so in Erinnerung oder senden Sie einen Gruß an Ihre Kunden. Dazu schicken Sie bitte eine E-Mail, inwieweit Ihr Unternehmen vom Corona-Virus betroffen und Ihren kurzen Beitrag an . Wir veröffentlichen diese dann auf unserer Homepage oder ab dem Gemeindeblatt Mai 2020.

 


 

Aktuelle Informationen Soforthilfe-Zuschuss

Ab 30.03.2020 ab 8:00 Uhr können sächsische Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige die Soforthilfen des Bundes über die Sächsische Aufbaubank (SAB) Soforthilfe-Zuschuss Bund beantragen. Dabei geht es nicht um Kredite, sondern Direktbeihilfen. Informationen Soforthilfe-Zuschuss-Bund

 

 


 

Das Jobcenter informiert!

Durch das Sozialschutzpaket wurde auch der Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung beschlossen.

Diese Änderungen haben wir in der Anlage kurz dargestellt. Gerade Soloselbständige und Kleinstunternehmen können auch einen Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) haben. Dies ist nicht immer bekannt, kann jedoch in der aktuellen Lage helfen und unterstützen.

 


 

Hinweise und Hilfe für Unternehmen und Arbeitnehmer

 

Für Fragen zur Auslegung und Anwendung der Allgemeinverfügung stehen auch das SMS (Tel. 0351/564-55860, ) sowie für Unternehmen die Beratungsstelle der Sächsischen Aufbaubank (Tel. 0351 / 4910-1100) zur Verfügung. Außerdem möchten wir auf die einschlägigen Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter https://www.smwa.sachsen.de/4358.htm aufmerksam machen. Weiterhin finden Sie im nachstehenden Link Informationen zu viel gestellten Fragen im Wirtschaftsleben.

 

Beratungsangebot des IQ Netzwerks Sachsen
Das IQ Sachsen ist Teil des Förderprogrammes „Integration durch Qualifizierung (IQ)". Das IQ Netzwerk Sachsen unterstützt mit einem an die Pandemiekrise angepassten Beratungsangebot alle seine Zielgruppen:

  • • kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler
    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten
    • Antragstellende von Anerkennungsverfahren, Teilnehmende in Anpassungsmaßnahmen, Sprachkursen und Qualifizierungen.

Das IQ Netzwerk Sachsen hält anschaulich aufbereitetes Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen bereit, berät per Telefon und E-Mail bzw. vermittelt zu kostenlosen Angeboten von weiteren Fachexpertinnen und -experten. Hier finden Sie nähere Informationen zum IQ Flex 2020.