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Wahlhelfer

Wahlhelfer gesucht!

 

Zu folgenden Wahl 2019 benötigen wir Ihre Unterstützung:

 

Landtagswahl Sachsen 1. September 2019

Bürgermeisterwahl 27. Oktober 2019

etwaiger 2. Wahlgang am 17. November 2019

 

Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände ist wieder Ihr bürgerschaftliches Engagement gefragt. Werden Sie Mitglied eines Wahlvortandes!

Die Durchführung einer Wahl ist in erheblichem Maße von der Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger abhängig.

Mitglied eines Wahlvorstandes kann jeder Wahlberechtige der Gemeinde sein, sofern er nicht Bewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist.

Ein Wahlvorstand wird für jeden Wahlbezirk (Wahllokal) gebildet.

Die Gemeinde Naundorf ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt:

 

- Wahlbezirk 001: Naundorf

- Wahlbezirk 002: Hohenwussen

- Wahlbezirk 003: Hof

 

Der Wahlvorstand setzt sich aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und mehreren Beisitzern zusammen.

Der Wahlvorstand ist am Wahlsonntag für die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehören die Stimmzettelausgabe, Prüfung der Wahlberechtigung und Freigabe der Wahlurne. Eine vorausgehende Wahlschulung findet ca. zwei Wochen vor der Wahl statt.

Für die Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld nach den gesetzlichen Vorgaben gezahlt, für Verpflegung und Getränke wird an diesem Tag gesorgt!

 

 

Der Ablauf am Wahltag

Die Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag um 7:30 Uhr im Wahllokal. Nach dem Aufbau der Ausstattung (steht im Wahllokal bereit) werden die Wahllokale pünktlich um 8:00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.

In der Regel wir die Arbeitszeit im Vorfeld in Absprache mit dem Wahlvorstand eingeteilt (Vormittags- und Nachmittagsdienst). Wichtig ist, dass immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvortandes anwesend sind.

Um 18:00 Uhr wird die Wahl beendet. Dann müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein, um das Ergebnis der Wahl im Wahllokal festzustellen.

 

 

Wenn Sie an einer solchen Mitarbeit interessiert sind, melden Sie sich bitte in der Gemeindeverwaltung, Telefon 035268/871-0; E-Mail:

oder nutzen Sie unser Formular (Rathaus->Formulare->Wahlhelferaufruf)

 

Die obige Erklärung dient zur Erfassung von interessierten Personen und bedeutet nicht automatisch eine Berufung in den Wahlvorstand.

 

Nach § 10 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KomWG) können personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck der Berufung als Mitglied eines Wahlvorstandes erhoben und verarbeitet werden. Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit im Wahlvorstand geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Bearbeitung nicht widersprochen hat. Sollten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, ist dies auf Ihrer Bereitschaftserklärung zu vermerken.